FARENIO Ăkosystem â Bedingungen, Richtlinien und Vereinbarungen
Die maĂgebliche Fassung dieser Rechtsdokumente ist in englischer Sprache. Sollte eine Ăbersetzung abweichen, ist der englische Text maĂgebend.
GESCHĂFTSBEDINGUNGEN FĂR PARTNER UND PARTNER
FĂŒr die Zwecke dieser Vereinbarung:
Affiliate bezeichnet eine Einzelperson oder Organisation, die von FARENIO genehmigt wurde, die Plattform durch genehmigte Empfehlungsmethoden zu bewerben und Provisionen auf der Grundlage qualifizierter Empfehlungen zu verdienen.
Unter Partner versteht man eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine strategische Organisation, einen WiederverkÀufer, einen Vertriebspartner, einen Technologiepartner, einen Immobilienverwalter, einen VerkÀufer, eine Empfehlungsorganisation, einen Integrationspartner, einen Franchisepartner, einen Botschafter oder eine andere kommerzielle Einheit, die von FARENIO autorisiert wurde, die Nutzung der FARENIO-Dienste zu fördern, zu vertreiben, zu integrieren, weiterzuverkaufen oder zu ermöglichen.
Kunde bezeichnet jede natĂŒrliche oder juristische Person, die einen Dienst im Wert von FARENIO erwirbt oder abonniert.
Unter Marktplatz versteht man den von FARENIO betriebenen digitalen Marktplatz, ĂŒber den Leistungen gelistet, gebucht, verwaltet und bereitgestellt werden.
SaaS Dienste bezeichnet die von FARENIO bereitgestellten cloudbasierten Softwaremodule, einschlieĂlich Immobilienverwaltungstools, Workflow-Automatisierung, AI-gestĂŒtzte Dienste, Analysen, Integrationen, Planung, Berichterstattung und zugehörige Softwarefunktionen.
Unter qualifizierter Empfehlung versteht man einen Kunden, der alle bis FARENIO festgelegten Berechtigungsvoraussetzungen erfĂŒllt und die entsprechenden Verifizierungs-, Onboarding-, Zahlungs- und Aktivierungsprozesse erfolgreich abschlieĂt.
Provision bezeichnet die VergĂŒtung, die einem Partner oder verbundenen Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung gemÀà der geltenden Provisionstabelle zu zahlen ist.
Unter vertraulichen Informationen versteht man alle nicht öffentlichen kommerziellen, finanziellen, technischen, betrieblichen, Kunden-, Software-, Preis-, Sicherheits-, GeschĂ€fts-, Strategie-, Marketing-, AI-Modell-, Quellcode-, Datenbank-, Produkt-Roadmap- und geschĂŒtzten Informationen, die von einer der Parteien offengelegt werden.
Wirksamkeitsdatum bezeichnet das Datum, an dem der Partner oder Partner diese Vereinbarung elektronisch oder schriftlich akzeptiert.
Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, den rechtlichen Rahmen fĂŒr die Teilnahme am FARENIO Ecosystem Partner- und Affiliate-Programm festzulegen. Es legt die Rechte, Pflichten, Betriebsstandards, Provisionsstrukturen, geistige Eigentumsrechte, Compliance-Anforderungen und GeschĂ€ftsbedingungen fest, die fĂŒr alle zugelassenen Partner und verbundenen Unternehmen gelten.
Durch die Teilnahme am Programm entsteht keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein ArbeitsverhĂ€ltnis, kein Agentur-, Franchise- oder TreuhandverhĂ€ltnis zwischen den Parteien, es sei denn, dies wird ausdrĂŒcklich in einer separaten schriftlichen Vereinbarung vereinbart, die von autorisierten Vertretern von FARENIO ausgefĂŒhrt wird.
Partner und verbundene Unternehmen agieren als unabhĂ€ngige Auftragnehmer und tragen die alleinige Verantwortung fĂŒr ihre eigenen GeschĂ€ftsablĂ€ufe, Steuern, behördlichen Verpflichtungen, Personalbesetzung, Versicherungen und ihr berufliches Verhalten.
Das Programm soll die rechtmĂ€Ăige Förderung, Empfehlung, Verteilung, Integration und das kommerzielle Wachstum des FARENIO-Ăkosystems unterstĂŒtzen und gleichzeitig einheitliche Standards fĂŒr Compliance, Kundenschutz, Cybersicherheit, Datenschutz und MarkenintegritĂ€t in allen Gebieten, in denen FARENIO tĂ€tig ist, aufrechterhalten.
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